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   FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04   

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FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04 (https://dejure.org/2005,13276)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.04.2005 - 11 K 40/04 (https://dejure.org/2005,13276)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. April 2005 - 11 K 40/04 (https://dejure.org/2005,13276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei einer Personengesellschaft; Voraussetzungen der persönlichen Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb zum Steuerpflichtigen; Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1990) § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft durch Sanierung eines historischen Gebäudes; Zweckbestimmung des Gebäudes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft durch Sanierung eines historischen Gebäudes - Zweckbestimmung des Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel vor eigentlichem Verkauf möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    Die Sanierung eines historischen (Schloss-)Gebäudes der hier zu beurteilenden Größenordnung zum Zwecke der Veräußerung - siehe hierzu unter 3. - entspricht dem Bild des "typischen" produzierenden Unternehmers/Bauträgers, der eigeninitiativ tätig wird und Produktionsfaktoren - die eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig erbrachte Leistungen Dritter - zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und sie auf eigenes Risiko am Markt absetzt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFH/NV 1998, 917; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).

    Die auf Wertschöpfung gerichtete nachhaltige Tätigkeit - die Errichtung auch nur eines Gebäudes kann nachhaltig i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG sein, weil für diese Annahme ausreicht, dass die Erledigung des Bauauftrages mehrere (Einzel-)Tätigkeiten erfordert (BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 m. w. N.) - erhält ihren Rechtscharakter als gewerblich zugleich aufgrund der sie tragenden Absicht, mit Veräußerung des geschaffenen Produkts am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen.

    g) Ergibt sich hiernach die Zuordnung zum "Bild des Gewerbebetriebes" bereits unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen "Produktion für den Markt", kann dieses Ergebnis nicht mehr aufgrund der Indizwirkung einer geringen Zahl von "Objekten" bzw. - wie hier - wegen einer (vorläufig) überhaupt nicht zu einem Verkauf führenden weiteren Entwicklung korrigiert werden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 m. w. N.).

  • BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02

    Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    Liegen derartige besondere Umstände vor, ist ein solches Objekt notwendiges Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückshandels und bleibt dies bis zur Veräußerung, Entnahme oder Betriebsaufgabe (BFH-Urteil vom 05. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 204, 141, BStBl II 2004, 738).

    Die Sanierung eines historischen (Schloss-)Gebäudes der hier zu beurteilenden Größenordnung zum Zwecke der Veräußerung - siehe hierzu unter 3. - entspricht dem Bild des "typischen" produzierenden Unternehmers/Bauträgers, der eigeninitiativ tätig wird und Produktionsfaktoren - die eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig erbrachte Leistungen Dritter - zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und sie auf eigenes Risiko am Markt absetzt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFH/NV 1998, 917; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).

    Die hierdurch bedingte Entstehung eines Gewerbebetriebs führte dazu, dass das besagte Grundstück notwendiges Betriebsvermögen desselben wurde und solange im Betriebsvermögen verblieb, bis es veräußert oder entnommen oder der Betrieb aufgegeben wird (BFH-Urteil vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).

  • BFH, 16.01.1996 - VIII R 11/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist auf der Ebene der Gesellschaft zu prüfen; denn diese ist, soweit sie ein gewerbliches Unternehmen betreibt, bei der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und der Feststellung der Einkünfte selbständiges Steuerrechtssubjekt (BFH-Urteil vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676).

    Kenntnisse besitzt (vgl. BFH-Urteile vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466; vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676 m. w. N.).

    Dass es zu dieser Aufteilung dann nicht gekommen ist, spricht im Rahmen der hier vorzunehmenden Würdigung, welche Indizien mit ggf. welchem Gewicht zu berücksichtigen sind, keine Rolle, zumal gerade die spätere Vermietung aller Wohnungen und die Erklärung der Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung an der Annahme der Veräußerungsabsicht nichts mehr zu ändern vermag (BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    Auch aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) ergäben sich keine Gesichtspunkte, die im Streitfall für eine Gewerblichkeit sprächen.

    Darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln (vgl. z. B. Beschluss des BFH vom 10. Februar 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240 BStBl II 2002, 291).

    b) Hierzu hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss vom 10. Februar 2001 (GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl 2002, 291) u. a. ausgeführt, auf eine gewerbliche Betätigung könne beispielsweise geschlossen werden, wenn das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist oder ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung oder nach Wünschen des Erwerbers bebaut wird.

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    Die Sanierung eines historischen (Schloss-)Gebäudes der hier zu beurteilenden Größenordnung zum Zwecke der Veräußerung - siehe hierzu unter 3. - entspricht dem Bild des "typischen" produzierenden Unternehmers/Bauträgers, der eigeninitiativ tätig wird und Produktionsfaktoren - die eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig erbrachte Leistungen Dritter - zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und sie auf eigenes Risiko am Markt absetzt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFH/NV 1998, 917; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).

    Dieser im Gesellschaftsvertrag beschriebene Gegenstand des Unternehmens, auf den mehrfach Bezug genommen wird, hat zwar nur dann Bedeutung als Indiz für die beabsichtigte Tätigkeit, wenn andere Anzeichen hinzutreten, die für die tatsächliche Verfolgung des vertraglich bestimmten Geschäftszwecks sprechen (BFH-Urteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    In der Entscheidung des BFH vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346) habe der BFH zu Recht festgestellt, dass der Steuerpflichtige dann dem Urbild des produzierenden Unternehmers entspreche, wenn er "eigeninitiativ tätig wird und Produktionsfaktoren...... zu marktfähigen Güter - und Dienstleistungsangeboten bündelt und sie auf eigenes Risiko am Markt absetzt".

    Die Sanierung eines historischen (Schloss-)Gebäudes der hier zu beurteilenden Größenordnung zum Zwecke der Veräußerung - siehe hierzu unter 3. - entspricht dem Bild des "typischen" produzierenden Unternehmers/Bauträgers, der eigeninitiativ tätig wird und Produktionsfaktoren - die eigene Arbeitsleistung, Eigen- und Fremdkapital, selbständig und nichtselbständig erbrachte Leistungen Dritter - zu marktfähigen Güter- und Dienstleistungsangeboten bündelt und sie auf eigenes Risiko am Markt absetzt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFH/NV 1998, 917; vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 5. Mai 2004 XI R 7/02, BFHE 206, 141, BStBl II 2004, 738).

  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen und daher grds. kündbaren Mietverträge reichen jedenfalls hierfür nicht aus und erlauben nach ständiger Rechtsprechung des BFH keinen Rückschluss auf eine von Anfang an bestehende Absicht, die Objekte ausschließlich durch langfristige Fremdvermietung zu nutzen und nicht zumindest auch eine Vermögensmehrung durch Umschichtung anzustreben (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 III R 37/02, BFH/NV 2004, 1587).
  • BFH, 11.02.1999 - III R 112/96

    Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    Sie muss darüber hinaus klar und eindeutig erklärt werden, wobei eine langfristige Vermietung alleine noch nicht zu einer Betriebsaufgabe führt (BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106; vom 19. Juni 2001 X R 48/96, BFN/NV 2002, 153 und vom 26. Juni 2003 IV R 61/01, BFE 202, 525, BStBl II 2003, 755).
  • BFH, 26.06.2003 - IV R 61/01

    Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    Sie muss darüber hinaus klar und eindeutig erklärt werden, wobei eine langfristige Vermietung alleine noch nicht zu einer Betriebsaufgabe führt (BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106; vom 19. Juni 2001 X R 48/96, BFN/NV 2002, 153 und vom 26. Juni 2003 IV R 61/01, BFE 202, 525, BStBl II 2003, 755).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
    Dass es zu dieser Aufteilung dann nicht gekommen ist, spricht im Rahmen der hier vorzunehmenden Würdigung, welche Indizien mit ggf. welchem Gewicht zu berücksichtigen sind, keine Rolle, zumal gerade die spätere Vermietung aller Wohnungen und die Erklärung der Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung an der Annahme der Veräußerungsabsicht nichts mehr zu ändern vermag (BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 20.12.2000 - XI R 26/00

    Betriebsaufgabe; verpachteter Gaststättenbetrieb

  • BFH, 19.06.2001 - X R 48/96

    Einkommensteuerbescheid - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Pachtvertrag -

  • BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 27.11.2002 - X R 53/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten

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